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Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verloren! – Was nun?

Neben einem Unfall gehört der Verlust des Fahrzeugscheins und/oder des Fahrzeugbriefes zu den klassischen Horrorszenarien für einen Autofahrer. Aber keine Panik, wir verraten Ihnen, was Sie tun sollten, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II verloren gegangen sind oder geklaut wurden. Doch was hat es eigentlich mit diesen beiden Dokumenten auf sich und worin unterscheiden Sie sich?

Warnschild vor Taschendieben - Eifelturm

Bild: Duncan Hull @flickr.com (CC BY 2.0)

Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Der Fahrzeugschein ist aktuell auch unter dem Namen „Zulassungsbescheinigung Teil I“ bekannt. Jeder, der ein Fahrzeug um- oder anmeldet, bekommt dieses Dokument. Seine Aufgabe besteht darin, ein Auto einwandfrei identifizieren zu können. Daher gilt: kein Auto ohne Fahrzeugschein! Der Fahrzeugschein, der immer noch umgangssprachlich als solcher bezeichnet wird, mittlerweile aber „Zulassungsbescheinigung Teil I“ heißt, beinhaltet unter anderem:

  • technische Angaben zum Auto
  • den Namen und die Adresse der Person, auf die das Auto zugelassen wurde
  • das Autokennzeichen
  • wichtige Infos zur jeweils nächsten Hauptuntersuchung

Wichtig ist, dass Sie den Schein im Rahmen von Kontrollen im Straßenverkehr immer im Auto haben, um ihn auf Verlangen vorzeigen zu können.

Der Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Auch der Begriff „Fahrzeugbrief“ ist heutzutage nur noch umgangssprachlich gebräuchlich. Offiziell trägt das entsprechende Dokument die Bezeichnung „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Dabei gilt: wechselt der Besitzer, wird auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Das bedeutet auch, dass anhand des Briefes nicht mehr festgestellt werden kann, wer den Wagen vor Ihnen fuhr. Die Anzahl der Vorbesitzer ist allerdings immer noch nachvollziehbar. Die Zulassungsbescheinigung Teil II markiert die Besitzansprüche an einem Auto. Lassen Sie dieses wichtige Dokument daher nie im Wagen liegen und verstauen Sie es sicher zuhause.

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren! – Und jetzt?

Egal, ob Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder ob Ihnen dieser gestohlen wurde: Sie müssen den Verlust in jedem Fall direkt nach dem Bekanntwerden der zuständigen Zulassungsbehörde anzeigen. Je nachdem, ob Sie „nur“ die Zulassungsbescheinigung I verloren haben oder diese mitsamt Brieftasche unauffindbar ist, müssen verschiedene Unterlagen (immer im Original) vorgelegt werden.

Falls also neben dem Fahrzeugschein auch Personalausweis und Führerschein nicht vorliegen, gilt es nun, bei der entsprechenden Behörde vorzusprechen. Ansprechpartner ist in einem solchen Fall das Bürgeramt. Um bei den notwendigen Amtswegen Zeit zu sparen, ist in vielen Städten eine telefonische Terminvereinbarung bzw. die Onlinebuchung möglich. Das Procedere bei Verlust des Fahrzeugscheins wurde mittlerweile auch enorm vereinfacht. Wurde beispielsweise früher das komplette Portemonnaie gestohlen und lagen Ausweisdokumente nicht mehr vor, war es nötig, verschiedene Behörden aufzusuchen. Diese Regelung ist zum Glück entfallen.

Sie haben die Unterlagen zu einem Zeitpunkt verloren, zu dem noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde? Dann ist es nun Ihre Aufgabe, eine Ersatzausfertigung bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Für den Fall, dass jedoch wirklich nur der Fahrzeugschein verloren wurde, müssen folgene Dokument vorgelegt werden:

Im Vergleich zur Neubeantragung eines Fahrzeugbriefs, geht die Erstellung des neuen Fahrzeugscheins in der Regel schnell vonstatten. Entweder erhalten Sie das Dokument noch am selben Tag oder müssen -falls Sie über ein Bürgeramt beantragen- mindestens sieben Tage warten.

  • die notariell errichtete Vollmacht und das Personaldokument
  • eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust
  • eine Verlusterklärung oder eine Diebstahlsanzeige
  • der Nachweis der gültigen HU
  • der Fahrzeugbrief bzw. im Falle einer Finanzierung ein Schreiben der Bank

Was tun bei Verlust des Fahrzeugbrieges (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Mit Hinblick auf den Verlust des Fahrzeugbriefes sind mitunter ein paar mehr Wege in Kauf zu nehmen. In den meisten Fällen ist ein Ersatz jedoch ebenfalls vergleichsweise unproblematisch. Wichtig ist, dass Sie sich in einem solchen Fall direkt mit der Kfz-Zulassungsstelle in Verbindung setzen. Hier werden Sie dann gebeten, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben und den Schein, also die Zulassungsbescheinigung II, neu zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass hierfür Gebühren erhoben werden. Deren Höhe ist im Wesentlichen abhängig vom jeweiligen Bearbeitungsaufwand. Eine weitere, gern in Anspruch genommene Alternative, ist der Gang zum Notar. Auch hier geben Sie eine Erklärung ab, lassen diese beglaubigen und gehen mit ihr zur zuständigen Zulassungsstelle. Die neue Ausstellung eines Fahrzeugbriefes kann durchaus einige Wochen in Anspruch nehmen. Generell schränkt Sie dies nicht ein, außer Sie möchten Ihr Auto gerade in dieser Zeit verkaufen oder ummelden. Dies ist bis zum Erhalt der neuen Dokumente nicht möglich. Selbstverständlich dürfen Sie das Auto jedoch, nachdem Sie den Fahrzeugbrief als verschwunden gemeldet haben, noch weiter fahren.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Alles halb so schlimm?

Jeder, der schon einmal seinen Fahrzeugbrief oder den Fahrzeugschein verloren hat, weiß, dass es sich um einen ärgerlichen Zwischenfall handelt, der nicht nur Geld kostet, sondern auch mit zeitlichem Aufwand verbunden ist.Dennoch: Wenn Sie den Verlust rechtzeitig an den genannten Stellen melden, stellt sich schnell heraus, dass der Verlust Sie nicht maßgeblich in Ihrer Mobilität einschränken muss. Es lohnt sich aber in jedem Fall, den Verbleib dieser wichtigen Dokumente in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, um eventuelles Verschwinden zeitnah melden zu können.

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