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Bußgeld im Ausland vermeiden

Polizei beim Schreiben eines Tickets

Verkehrsverstöße im Ausland können richtig teuer werden. (Bild: peterfactors @Shutterstock.com)

Im Ausland werden Verkehrssünder anders bestraft als in Deutschland - nicht selten sind die Strafen deutlich höher. Steigt ein Fahrer alkoholisiert hinters Steuer, fährt zu schnell oder telefoniert während der Fahrt, wird es besonders teuer. Aus dem Grund ist es wichtig, sich vor Antritt der Reise über die Vorschriften des Urlaubslandes zu informieren und sich dann entsprechend zu verhalten. Wir schildern nachfolgend die Bußgelder, die Urlauber in den beliebtesten Reiseländern erwarten.

Höchste Bußgelder gibt es in der Schweiz, in Italien und in den Niederlanden

An der Spitze der Bußgelder liegen die Schweiz, Italien und die Niederlande. Fahrer, die dort die Geschwindigkeit mit nur 20 km/h überschreiten, müssen in der Schweiz und in den Niederlanden mindestens 165 € bezahlen, in Italien sind es sogar 170 €. Noch höher fällt die Strafe aus, wenn es sich um Fahrten handelt, bei denen der Fahrer unter Alkoholeinfluss steht. So wird in Italien ein Fahrzeugführer, der 1,5 oder mehr Promille im Blut hat, als Halter des Fahrzeugs enteignet. Auch das beliebte Urlaubsland Dänemark sieht eine entsprechende Regelung vor, allerdings gilt hier für die Enteignung eine Alkoholgrenze von mindestens 2,0 Promille. Wer ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert, muss in Italien 160 € zahlen, in Dänemark 200 € und in den Niederlanden 230 €.

Handy am Steuer

Handynutzung am Steuer? Das lässt man besser sein.
(Bild: Rostislav_Sedlacek @Shutterstock.com)

Informieren Sie sich stets vor Antritt der Reise, welche Besonderheiten im Urlaubsland gelten!

Sehr kostspielig ist auch Falschparken in Dänemark mit 70 €, in den Niederlanden werden 90 € fällig und in Spanien sogar bis zu 200 €. Es gibt allerdings nicht nur höhere Bußgelder für in Deutschland bekannte Verkehrsverstöße sondern zusätzlich auch noch gänzlich andere Regelungen. So darf zum Beispiel in Belgien ein Fahrzeug nur mit maximal 25 km/h abgeschleppt werden. In Bosnien-Herzegowina ist es Pflicht, einen Satz Ersatzglühlampen und ein Abschleppseil mit sich zu führen. In Bulgarien ist es nicht erlaubt, Reserve-Sprit einzuführen oder auszuführen. Außerdem ist es dort verboten, Kolonnen zu überholen.

Parkticket

Wer sein Auto falsch parkt, muss mit saftigen Strafen rechnen.
(Bild: Syda Productions @Shutterstock.com)

Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer ist überall ein No-Go!
(Bild: nikamo @Shutterstock.com)

Polizei verfolgt Auto

Raser werden auch im Ausland zur Kasse gebeten.
(Bild: deepblue4you @istockphoto.com)

In Frankreich gibt es die Vorschrift, dass ein Alkoholtest-Set (èthylotest) mitgeführt wird, dass ein NF Prüfzeichen besitzt oder alternativ ein elektronisches zugelassenes Messgerät. Unterschiedliche Regeln gibt es bezüglich des Kreisverkehrs, denn hierzulande hat der Kreisverkehr immer Vorfahrt, es sei denn, es wird etwas anders ausgeschildert. In Griechenland gibt es die Besonderheit, dass das Rauchen im Kfz während der Fahrt verboten ist, wenn sich im Fahrzeug Kinder unter zwölf Jahre befinden. Verstöße werden mit bis zu 1500 € geahndet. In Athen bedeuten am Fahrbahnrand gelbe Linien Parkverbot. Im Kreisverkehr gilt Rechts-vor-Links und vor der Ausfahrt muss geblinkt werden - in Kroatien muss während des kompletten Überholvorganges geblinkt werden. In der Schweiz können einige Verkehrsverstöße sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden, die bis zu vier Jahre betragen.

Die Pflichtausstattung

Nicht nur die Bußgelder und die Regeln im Straßenverkehr unterscheiden sich von denen in Deutschland, sondern auch die Ausstattung des Fahrzeugs ist unterschiedlich geregelt. So müssen zum Beispiel in Kroatien und in Tschechien Fahrer einen Erste-Hilfe-Kasten und Ersatzglühlampen vorweisen können. In Griechenland und in der Türkei müssen an Bord ein Feuerlöscher sowie eine Warnweste sein. Die Warnwestenpflicht gilt auch für Spanien, Österreich, Frankreich und Italien. Der erwähnte Alkoholtester in Frankreich muss seit 2012 immer mit dabei sein. Ein Warndreieck darf natürlich ebenfalls nicht fehlen.

Erwischt! Wann muss gezahlt werden?

Es gibt einige Länder im Ausland, die belohnen es, wenn besonders schnell das Bußgeld bezahlt wird. Dazu zählen zum Beispiel Spanien, Italien und Frankreich. Sollte der Bußgeldbescheid allerdings fehlerhaft sein, dann sollte juristischer Beistand gesucht und Einspruch eingelegt werden. Wer im Ausland nicht sofort zur Kasse gebeten wird, erhält den Bescheid nach Hause geschickt. Einige Länder lassen diese Bußen auch in Deutschland eintreiben, wodurch noch höhere Gebühren anfallen.

Pflichtausrüstung Auto

Auch die Pflichtausrüstung im Auto variiert.
(Bild: dashadima @Shutterstock.com)

Seit einigen Jahren gibt es einen Beschluss der Europäischen Union, nach dem ab einem Betrag von 70 € in Deutschland ausländische Bußgelder vollstreckt werden. Davon betroffen sind nicht nur Bußen aus Verkehrsdelikten, sondern auch andere Geldstrafen, die zum Beispiel von Gerichten verhängt wurden. Mit dem Begriff Vollstrecken ist gemeint, dass dann, wenn der Verkehrssünder nicht freiwillig zahlt, das Geld zum Beispiel von einem Gerichtsvollzieher eingetrieben wird. Versuchen Sie nicht, sich vor der Zahlung zu drücken, denn durch Mahn- und Verzugsgebühren kann der Betrag schnell erreicht werden.

Für Bußgelder aus Österreich gibt es besondere Regeln und ein sogenanntes bilaterales Abkommen. Demnach werden in Deutschland Geldbußen bereits ab einem Betrag von 25 € vollstreckt. Anders sieht es aus, wenn es um andere Strafen als Geldbußen geht, wie zum Beispiel einem Führerscheinentzug. Solch ein Verstoß kann nicht in Deutschland umgesetzt werden. Dasselbe gilt auch für Punkte im Ausland, diese werden nicht in Flensburg eingetragen. In der Regel wird von dem ausländischen Polizisten nur das Kennzeichen festgehalten und die Zustellung des Bescheids erfolgt aufgrund einer Anfrage beim deutschen Kraftfahrt-Bundesamt. Lassen Sie sich in solchen Fällen jedoch von einem fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

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