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Was tun nach einem Unfall?

Unfall mit Leichtverletzten

Bild: pfatter @flickr.com (CC BY 2.0)

Wer sich als Autofahrer im Straßenverkehr bewegt, muss leider immer damit rechnen, in einen Unfall verwickelt zu werden. Es kracht fremd- oder selbstverschuldet, durch technisches Versagen oder aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände. Damit Sie im Fall der Fälle möglichst die Ruhe bewahren können, haben wir einige wichtige Tipps zusammengetragen. Verinnerlichen Sie unsere Hinweise, um Sicherheit zu gewinnen und sich im Schadensfall richtig verhalten zu können. Machen Sie sich bewusst, dass Blechschäden nicht das Ende der Welt bedeuten und dass bei Personenschäden schnelles und zielgerichtetes Handeln erforderlich ist.

Es hat gekracht - Was nun?

1. Ruhe bewahren

Nach dem ersten Schrecken heißt es, die Ruhe zu bewahren! Das richtige Verhalten nach einem Unfall erspart Ihnen im Nachhinein bei Abwicklung und Schadensregulierung eine Menge Ärger. Vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen - insbesondere Fahrerflucht - und konzentrieren Sie sich auf das weitere Vorgehen.

2. Unfallstelle absichern

Aktivieren Sie die Warnblinkanlage, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichender Entfernung auf. Achten Sie dabei unbedingt auf den nachfolgenden Verkehr. Handelt es sich um geringfügige Schäden wie z.B. Kratzer oder Beulen sollten die Fahrzeuge aus der Gefahrenzone entfernt werden. Bei größeren Schäden wird der Unfallort hingegen nicht verändert.

3. Verletzte versorgen und Rettungskräfte alarmieren

Sind Personen bei dem Unfall zu Schaden gekommen, dann rufen Sie die Notrufnummer 112 und schildern Sie den Unfall. Beachten Sie die fünf "W"-Fragen. Wo ist es passiert? Was ist geschehen? Wie viele Personen sind verletzt? Welche Verletzungen liegen vor? Wer hat angerufen? Beenden Sie das Gespräch nicht unaufgefordert und warten Sie ggf. auf Rückruf. Im Anschluss kann es notwendig sein, Erste Hilfe zu leisten. Dieses Wissen sollte von Zeit zu Zeit durch geeignete Lehrgänge aufgefrischt werden. Gab es glücklicherweise keine Personenschäden, können Sie unter 110 dennoch die Polizei informieren. Bei kleinen Schäden ist dies zwar nicht zwingend erforderlich, aber wer unsicher ist oder vermutet, dass der Unfallgegener unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, zieht die Gesetzeshüter am besten immer hinzu. Auch bei ausländischen Unfallbeteiligten ist es sinnvoll, die Polizei zu informieren.

4. Dokumentation des Unfalls

Tauschen Sie mit dem Unfallgegner wichtige Daten wie Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Vertragsnummer aus. Unter dem kostenlosen Zentralruf der Autoversicherer (0800) 25 026 00 erfahren Sie den Versicherer des Unfallgegners. Falls der Fahrer nicht der Halter des Autos sein sollte, lassen Sie sich auch dessen Namen und Anschrift geben. Notieren Sie Zeit und Ort des Unfalls sowie idealerweise Kontaktdaten von Zeugen. Machen Sie Fotos vom Unfallort und vorhandenen Unfallspuren. Dokumentieren Sie mit Nahaufnahmen den entstandenen Schaden. Setzen Sie einen Unfallbericht auf und lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. Achtung: Geben Sie am Unfallort auch als Verursacher kein Schuldeingeständnis ab! Sie riskieren sonst Ihren Versicherungsschutz. Unterschreiben Sie grundsätzlich keine Dokumente, die sich nicht verstehen.

Eine große Hilfe, um in dieser u.U. hektischen Situation keine Details zu vergessen, ist der Europäische Unfallbericht. Die Automobilclubs ADAC, ACE und auch die DEKRA haben diesen jeweils etwas angepasst und bieten ausführliche Unfall-Hilfestellungen zum Download an. Drucken Sie eines der Dokumente einfach aus und legen Sie es ins Auto.

Übrigens: Jedes Jahr sterben in Deutschland über 3.000 Menschen durch Verkehrsunfälle. Eine sichere, vorausschauende und an die herrschenden Bedingungen angepasste Fahrweise ist also die beste Unfallprophylaxe. Technischen Mängeln begegnen Sie durch eine regelmäßige Wartung Ihres Kfz und dem Kauf hochwertiger Ersatzteile.

Unfall auf der A40

Bild: Carschten @wikipedia (CC BY-SA 3.0 DE)

Versicherung informieren

Die Versicherung muss grundsätzlich nach jeden Unfall informiert werden, da dies in den allermeisten Verträgen als Bedingung festgehalten ist. Haben Sie den Unfall verschuldet, dann wird sich Ihre Versicherung um das weitere Vorgehen und die Regulierung des Schadens kümmern. Sollten Sie nicht der Verursacher des Unfalls sein, dann informieren Sie zunächst die Versicherung des Unfallgegners, die Sie über die weiteren Schritte informieren wird.

kfzteile24 wünscht Ihnen natürlich eine allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

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